Double-Opt-In oder: die Abmahnwelle

Von Anne Mühlbauer (neontrauma)

Aus vielen Blogs kennt man es: wenn man einen Kommentar gepostet hat, kann man dank des Plugins Subscribe to Comments ein kleines Häkchen setzen, um bei weiteren Anmerkungen via Email informiert zu werden. Praktische Sache.
Allerdings hat sie einen Haken, und der äußert sich in den letzten Wochen in Form einer Abmahnwelle.

Der Grund hierfür ist, dass diese Emailbenachrichtigung zum Spammen geradezu einlädt: die beim Kommentar angegebene Emailadresse wird nicht durch eine Bestätigungsmail verifiziert, ehe derjenige nun die Benachrichtigungsmails über neue Kommentare erhält. Das heißt, man kann im Grunde jede x-beliebige Emailadresse angeben und den Besitzer mit unerwünschten Mails überfluten.

Wie perun.net berichtet, ist so etwa Jan Tißler deswegen abgemahnt worden – wie er erläutert, fordert die deutsche Rechtssprechung, dass dem Empfang der Benachrichtigungsmail zunächst eine Bestätigung der Emailadresse vorausgehen muss. Wenn er die Mail nicht bestätigt, wird er auch nicht in die Abonenntenliste aufgenommen. Dieses Verfahren nennt man “Double Opt-In” (während der weiter oben beschriebene einfachere Ablauf als “Opt-In” bezeichnet wird).

Damit nun niemand auf dieses eigentlich sehr praktische Plugin verzichten muss, hat sich Martin Spütz des Ganzen angenommen und das Subscribe To Comments-Plugin entsprechend modifiziert und das Double OPt-In-Verfahren ermöglicht.